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Streckensperrungen

Streckensperrung
Streckensperrung
Streckensperrungen sorgen für Ärger. Foto: Anna Om/Shutterstock

Eine kurvige Strecke in schöner Landschaft, griffiger Asphalt, Fahrfreude pur. Doch das ändert sich plötzlich, denn ein Schild verbietet die Weiterfahrt für Motorräder. 

Dieses Szenario erleben Motorradfahrer in Deutschland in den letzten Jahren immer häufiger, denn immer mehr schöne Motorradstrecken werden ganz oder teilweise für Motorräder gesperrt. Mehr als 50 beliebte Strecken sind es aktuell. Meist an Wochenenden und Feiertagen oder auch tagsüber, fast immer aber zeitlich befristet. Als Begründung ziehen die anordnenden Behörden meistens Unfälle oder Beschwerden von Anwohnern über Lärm heran.

Die Gerichte haben die meisten Klagen von Motorradfahrern, die gegen Sperrungen geklagt haben,  abschlägig beschieden. Einen der wenigen Erfolge erzielten die Motorradfahrer im Kampf gegen die Streckensperrung am Sudelfeld (Bayern), die laut Gerichtsbeschluss wieder zurückgenommen werden musste. 

Sperrungen verlagern die Probleme nur

„Streckensperrungen lösen keine Probleme, sie verlagern sie nur auf andere Straßen“, sagt Michael Wilczynski, Referent Streckensperrung beim Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM e.V.), der sich seit Jahren mit dem Thema intensiv befasst. Er fordert eine Gleichbehandlung der Motorradfahrer, denn für Autofahrer werde weder eine Strecke wegen hoher Unfallzahlen noch wegen Lärmbelästigung gesperrt.

Um unfallträchtige Strecken für Motorradfahrer zu entschärfen, gebe es zahlreiche Mittel, die angewandt werden sollten. Angefangen von Fahrbahnmarkierungen über Rückschnitt des Grüns bis hin zu Rüttelstreifen und Unterfahrschutz. „Eine Streckensperrung darf nur das allerletzte Mittel sein, nachdem andere Maßnahmen sich als nicht geeignet erwiesen haben“, so Wilczynski.

Aber es würden kaum entsprechende Veränderungen an den Straßen vorgenommen, auch eine intensive Überwachung des Tempolimits erfolge nur in seltenen Fällen.

Dazu komme, dass oftmals Anwohner sich über den Motorradlärm beschweren und mit Initiativen und Aktionen Druck auf die Politik ausüben würden, entsprechende Presseberichte täten ein Übriges. So würde dann leider nach einer schnellen und kostengünstigen Lösung gesucht, die meistens in einer Streckensperrung gesehen werde.

Während es geeignete Mittel gibt, um unfallträchtige Strecken zu entschärfen, sieht es beim Lärm ganz anders aus. Natürlich habe er für Anwohner Verständnis, die von lauten Motorrädern an Wochenenden und Feiertagen belästigt würden. 

Das Thema Lautstärke bei Motorrädern sei sehr komplex, sagt Wilczynski. Das fange bei den Messverfahren zur Zulassung an und reiche bis zur EU-Betriebserlaubnis von Zubehöranlagen. Hier sei der Gesetzgeber gefordert, die entsprechenden Bestimmungen zu ändern, damit die immer beliebtere Auspuffklappensteuern nicht mehr möglich sei.

In dem Drehzahlbereich und Gang, in dem die Lautstärke für die Zulassung gemessen werde, drossle eine Klappe im Auspuff die Lautstärke auf den zulässigen Wert, darüber hinaus werde sie geöffnet. Das führe dazu, dass legal zugelassene Fahrzeuge in bestimmten Drehzahlbereichen viel lauter seien, als in den Papieren steht.

Einen ganz wesentlichen Einfluss auf die Lautstärkeentwicklung seines Motorrads hat aber auch der Motorradfahrer buchstäblich in der Hand: mit dem Gasgriff und der Wahl des Gangs. Der BVDM appelliert an alle Motorradfahrer, sich rücksichtsvoll zu verhalten und keinen unnötigen Lärm durch „Aufdrehen“ zu verursachen.

Infos zur Streckensperrung

Die rechtliche Handhabe liefert der Paragraf 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort heißt es: „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie (…) zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen.“

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