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EU-Richtlinien zu Lautstärkemessungen

EU-Richtlinien zu Lautstärkemessungen
EU-Richtlinien zu Lautstärkemessungen
Weniger Lautstärke, weniger Stress - mehr Fahrspaß. Foto: Christian Mueller/Shutterstock

Wie laut ein neues Kraftfahrzeug sein darf regelt in Deutschland der §49 StVZO. Dort wird auf mehrere EU-Richtlinien verwiesen. Diese Regeln für die Typzulassung neuer Fahrzeuge gelten EU weit.

In einer vergleichsweise aufwändigen und komplizierten Messung wird das Fahrgeräusch ermittelt. Das Messverfahren ist dabei seit Jahrzehnten identisch. Nur die zulässigen Werte sind im Laufe der Jahre immer niedriger geworden. Vereinfacht gesagt muss das Fahrzeug mit konstanter Geschwindigkeit bei ¾ der Nenndrehzahl (aber max. 50 km/h) auf eine 20 m lange Messstrecke zufahren und dann voll beschleunigen.

Je nach Getriebe wird die Messung im zweiten Gang (Viergang-Getriebe) oder im dritten Gang (Getriebe mit mehr als vier Gängen) ausgeführt. Das Messgerät steht dabei in der Mitte der Messstrecke mit einem Abstand von 7,5 m zur Mitte der Fahrspur. Was dann zulässig ist hängt vom Fahrzeugtyp ab (PKW, LKW, Motorrad, etc.) aber auch von z.B. der Leistung (LKW) oder dem Hubraum (Motorrad). Die zulässigen Werte nach diesem Messverfahren liegen aktuell zwischen 74 (PKW Benziner) und 80 dB für Motorräder über 175 ccm oder LKW über 150 kW. Dabei ist berücksichtigt, das diese seitlich wesentlich mehr Geräusche emittieren als ein PKW bei dem die Abgasanlage quasi durch die Karosserie gekapselt ist.

Eine vor Ort Messung des Fahrgeräusches zum Beispiel bei einer Kontrolle ist daher praktisch nicht möglich. Um bei einer Kontrolle Anhaltspunkte zu bekommen ob eine Auspuffanlage manipuliert wurde, wird für alle Fahrzeuge auch das Standgeräusch gemessen und im Fahrzeugschein mit angegeben. Dies wird bei ¾ der Nenndrehzahl in einem Abstand von 50 cm und einem horizontalen Winkel von 45° zur Auspuffmündung gemessen.

Alleine schon der geringe Abstand von 0,5m zu 7,5m beim Fahrgeräusch erklärt warum das angegeben Standgeräusch deutlich höher ist als das Fahrgeräusch. Dies verdeutlicht schon, dass eine reine Geräuschangabe in dB wenig aussagefähig ist um die Geräusche einer Lärmquelle zu beurteilen.

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