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Bis zum Jahresende Reiseschutz mit 10% Rabatt buchen.

Um der weiter steigenden Inflation etwas entgegenzusetzen gewährt die LTA auf alle bis zum 31.12.2022 neu abgeschlossenen „All in One“- und „Flexible“-Verträge 10% Ermäßigung. Das gilt auch für das COVID-19 Zusatzmodul.

Getrieben durch die in schwindelerregender Höhe gestiegenen Energiekosten steigt auch die Inflationsrate in Höhen, die kaum einer jemals wieder für möglich gehalten hatte. Um dem entgegenzuwirken, startet die LTA ab sofort eine Rabattaktion und gewährt als „Inflationsausgleich“ auf alle All in One und Flexible Tarife eine Ermäßigung in Höhe von 10 Prozent für das erste Vertragsjahr. Diese Ermäßigung gilt für alle bis zum 31.12.2022 neu abgeschlossenen Verträge.

Jetzt auch mit Covid-19 Schutz!

Rundum verlässlich abgesichert sind Reisende bei der LTA, die für das aktuelle Reisejahr einige Verbesserungen bei ihren Reiseschutzpaketen eingeführt hat. Neu im Angebot ist zum Beispiel ein spezielles Covid-19-Zusatzmodul. Dieses kann für alle Verträge, die eine Reiserücktrittsversicherung beinhalten, abgeschlossen werden. Auch bestehende Einmal- oder Jahres-Reiseschutz-Verträge können mit dem Covid-19-Ergänzungs-Modul für eine einzige Reise oder für alle Reisen innerhalb eines Jahres erweitert werden. „Wir wollen, dass unsere Kunden sicher und sorglos mit uns unterwegs sein können. Daher haben wir unser Angebot an einigen Stellen nachgebessert, damit unsere Kunden vor, während und auch nach der Reise umfassend betreut und bestmöglich versichert sind“, sagt Dr. Michael Dorka, Geschäftsführer der LTA.

Mit der Buchung des Covid-19-Zusatzmoduls besteht grundsätzlich Reiseschutz bei:

  • diagnostizierter Infektion mit SARS CoV-2 (Covid-19)
  • persönlicher und individuell angeordnete Quarantänemaßnahme
  • Verweigerung der Beförderung nach Diagnose einer Infektion
  • Verweigerung der Einreise nach Diagnose einer Infektion
  • Verweigerung des Betretens des Mietobjekts nach Diagnose einer Infektion
  • Reise kann nicht wie geplant beendet werden, weil versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson von einer Quarantäne betroffen sind sowie
  • Erkrankung und Tod aufgrund von Covid-19

Neben dem neuen Covid-19-Zusatzmodul wurde als weitere Verbesserung des Reiseschutzes der Deckungsschutz für einige versicherte Ereignisse erhöht. Dazu gehören die Kostenerstattung bei Elementarereignissen in der Reiserücktritts- und Reiseabbruchkosten-Versicherung sowie die Erstattung von Visagebühren und der Sitzplatzreservierungsgebühren in der Reiserücktrittskosten-Versicherung.

Dass sich die LTA bei der Abwicklung von Schadenfällen überaus fair gegenüber ihren Kunden verhält, hat die Zeitschrift FOCUS-MONEY offiziell in einer Studie bestätigt. Basierend auf dem Votum der Versicherungskunden erhielt die LTA die Note „Sehr Gut“ in der Sparte „Reise“ – und das zum vierten Mal in Folge!

Wenn das Reisefieber steigt: Checklisten für alle Fälle Gut zu wissen:

Um ihre Kunden vor unangenehmen Überraschungen rund ums Reisen zu bewahren, stellt die LTA auf ihrer Internetseite unter www.lta-reiseschutz.de/reisetipps verschiedene Checklisten kostenfrei zur Verfügung, unter anderem zu den Themen Fluggastrechte, Flugangst, Impfschutz, Reisewarnungen, Reiseapotheke oder Zollbestimmungen. Dabei ist zum Beispiel auch eine Checkliste speziell für das Thema Kreuzfahrten. Diese enthält zum Abhaken so gut wie alles, was unbedingt vor der Reise noch erledigt werden sollte. Aber auch, welche Unterlagen und Dokumente für die Reise absolut notwendig sind, welches Reisezubehör nicht fehlen darf und vieles mehr – absolut lohnenswert, da mal reinzuschauen!

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