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Kennen Sie Ihre Fluggastrechte?

Kennen Sie Ihre Fluggastrechte
Kennen Sie Ihre Fluggastrechte
Flugverspätung. Marlene und Michael waren davon betroffen und haben ihre Fluggastrechte eingefordert. Foto: rosshelen/shutterstock.com

Flug LH 453X gestrichen. Grund: technische Probleme. Diese Information erhielt das frisch verheiratete Paar Marlene und Michael nach fünfstündiger Wartezeit am Frankfurter Flughafen. Frust statt Flitterwochen. Dass Flugreisende solche Vorfälle nicht hinnehmen müssen, erfuhren die beiden erst später.

Der Flug, der die Verliebten nach Los Angeles bringen sollte, wurde gestrichen. Wann sie ihre Flitterwochen endlich beginnen konnten,
war unklar. Statt Baden am Venice Beach stand nun Warten auf den harten Flughafensitzen auf dem Programm. Erst am Morgen des nächsten Tages, 32 Stunden nach der geplanten Abflugzeit, startete der Airbus LH 450X Richtung Amerika.

Ansprüche durchsetzen

Von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, müssen Fluggäste solche Ausfälle und auch Flugverspätungen nicht hinnehmen. Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 gesteht Kunden Entschädigungszahlungen zu – nur 15 Prozent der Flugreisenden kennen ihre Rechte, noch weniger machen davon Gebrauch.

Nehmen Sie Reisekomplikationen nicht einfach hin!

Fatal, denn verspätet sich ein Flug um drei Stunden und mehr am Endziel oder wird er sogar gestrichen, haben Passagiere Anspruch auf finanzielle Entschädigung für die verlorene Zeit.

Dies gilt auch, wenn die Fluggesellschaft einzelne Passagiere nicht befördern kann, beispielsweise weil die Maschine überbucht ist.

Geld für verlorene Zeit

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz. Je nach Streckenlänge beträgt sie 250, 400 oder 600 Euro pro Person – ganz unabhängig vom Ticketpreis. Der Kunde kann die EU-Fluggastrechte nur geltend machen, wenn eine der beiden Voraussetzungen erfüllt ist: Das Flugzeug startet innerhalb der Europäischen Union oder landet auf einem Flughafen in der EU, hierbei muss die durchführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU haben.

Unkomplizierte Abwicklung dank Onlineportal

Nachdem Marlene und Michael aus den Flitterwochen zurückgekehrt waren, erhielten sie durch einen Bekannten den Tipp, Ansprüche gegen die turbulenten Anfänge ihrer Flitterwochen geltend zu machen. Sie informierten sich zuerst über ein unabhängiges Portal für Fluggastrechte. Hier gaben sie online ihre Flugdaten in den Entschädigungsrechner ein. Nach Überprüfung der Daten und Beauftragung des Fluggastrechteportals forderte dieses die Airline zur Zahlung auf.

Die Abwicklung war für Marlene und Michael sehr unkompliziert, und einige Wochen später gingen 1.200 Euro (abzüglich Provision) auf ihr Konto ein.

Ihr Tipp: Nehmen Sie Reisekomplikationen nicht einfach hin! Egal ob Geschäfts-, Pauschal- oder Privatreise, bei Flugausfall oder -verspätung steht Ihnen eine Entschädigung zu! Geschäftsreisenden steht die Entschädigung privat zu, da diese den Schaden hatten, auch wenn die Firma das Flugticket bezahlt hat.

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